Ein großer Schritt in Richtung wirklicher Inklusion

Pressemitteilung vom 31.01.2019

Mit einer neuen Förderrichtlinie „Fond für Barrierefreiheit“ und einem zur Verfügung stehenden Etat in Höhe von zehn Millionen Euro möchte das Land Schleswig-Holstein Impulse für den Weg zu einer inklusiven Gesellschaft schaffen. Dabei stehen Wertschätzung und Gleichberechtigung auch der Menschen mit Behinderungen im Mittelpunkt – und das in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens.
„Der Fond für Barrierefreiheit ist ein Meilenstein auf dem Weg zur Verwirklichung einer inklusiven Gesellschaft“, so Peer Knöfler aus dem Wahlkreis Ostholstein Nord.
Die neue Richtlinie des Schleswig-Holsteinischen Landtags habe zum Ziel, Vorhaben zur Umsetzung von Barrierefreiheit gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention zu fördern. Dazu gehörten neu geplante Investitionen im Bereich der physischen Barrierefreiheit, also Baumaßnahmen wie Sanierung, Umbau und Modernisierung. Es seien aber auch anteilige Personal- und Sachausgaben im Rahmen von nichtinvestiven Vorhaben zur Umsetzung von Barrierefreiheit wie Veranstaltungen und Projekte zur Bewusstseinsbildung oder Förderung von individuelle Assistenzleistungen förderfähig.
„Wichtig ist vor allem auch, das Bewusstsein der Gesellschaft für Menschen mit Behinderungen zu schärfen und Vorurteile abzubauen“, so Knöfler weiter. Wichtig sei ihm die Beteiligung der Betroffenen wie in der Richtlinie vorgesehen, damit deren Erfahrungen in die Umsetzung aller zu treffenden Maßnahmen einbezogen werden könnten. Deshalb sei auch die Richtlinie so formuliert, dass Menschen mit und ohne Behinderungen gleichermaßen die Vorhaben zur Barrierefreiheit gemeinsam entwickeln und umsetzen sollten.
Die Richtlinie trete am 1. Februar in Kraft, die erste Frist für das Einreichen von Anträgen sei der 15. Mai, so der Abgeordnete. Insgesamt ist sie befristet bis zum 31. Januar 2022. Zuwendungsbescheide könnten so noch vor dem Sommer erteilt werden. Die Höchstbegrenzung für einzelne Bauvorhaben mit besonderer Bedeutung (zum Beispiel mit Innovationscharakter) betrage 300 000 Euro, für nichtinvestive Vorhaben 50 000 Euro.
„Die Förderung wird helfen, das Bewusstsein für den gleichberechtigten Umgang mit Menschen mit Behinderungen gleich welcher Art zu schärfen und bald Normalität werden zu lassen“, erwartet Knöfler von den Impulsen, die von der Förderrichtlinie ausgehen können.


http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl19/umdrucke/01900/umdruck-19-01950.pdf