Pressemitteilung vom 26.09.2019
Nach der Einigung mit den kommunalen Landesverbänden wird die Förderrichtlinie über die Vergabe der Mittel aus dem DigitalPakt rückwirkend zum 17. Mai 2019 in Kraft treten, dass gab die Bildungsministerin bekannt.
„Das ist ein großer, zukunftsorientierter und wichtiger Schritt in Richtung Digitalisierung an Schulen“ freut sich der Landtagsabgeordnete Peer Knöfler. Allein 4,9 Mio € fließen in seinen Wahlkreis Ostholstein Nord und stehen den öffentlichen Schulen für den Aufbau, die Erweiterung und Verbesserung der digitalen Infrastruktur zur Verfügung.
„Wir müssen unsere Schüler und Schülerinnen verantwortungsbewusst in eine digitale Welt begleiten. Mit dem Geld aus dem DigitalPakt haben die Schulträger die Möglichkeit auch über den Mindeststandard hinaus zu investieren und mit der Veröffentlichung der Förderrichtlinie sind dem digitalen Fortschritt die Türen geöffnet.“
Eine weitere Förderrichtlinie zugunsten der Träger der Ersatz- und Pflegeschulen sowie der Schulen der dänischen Minderheit werde in Kürze folgen.
Die Richtlinie zur Vergabe der Finanzhilfe aus dem DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 an die Träger der öffentlichen Schulen „Landesprogramm DigitalPakt SH – Öffentliche Schulen“ wird mit Veröffentlichung im Amtsblatt in der kommenden Woche rückwirkend zum 7. Mai 2019 in Kraft treten.
Zuwendungen an die Schulträger in Ostholstein Nord:
Amt Lensahn 209.865 €
Gemeinde Ahrensbök 241.569 €
Gemeinde Grömitz 189.741 €
Gemeinde Grube 45.000 €
Gemeinde Süsel 68.278 €
Kreis Ostholstein 2.402.503 €
Schulverband Bungsberg 73.309 €
Schulverband Oldenburg-Land 180.000 €
Stadt Fehmarn 453.151 €
Stadt Heiligenhafen 230.070 €
Stadt Neustadt i.H. 634.348 €
Stadt Oldenburg i.H. 463.213 €
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