Ostholstein gehört zu den Gewinnern der Finanzreform!

Pressemitteilung vom 11.02.2020

Zur heutigen (11.02.2020) Kabinettssitzung der Landesregierung, in der das neue Finanzausgleichsgesetz in erster Lesung beraten und auf den Weg gebracht wurde, erklärte der CDU-Landtagsabgeordnete Peer Knöfler:
„Ich begrüße sehr, dass das Land für den Kommunalen Finanzausgleich in den kommenden Jahren erheblich zusätzliche Mittel zur Verfügung stellt. Für die Gemeinden und Städte im Kreis Ostholstein sowie den Kreis Ostholstein selbst ergibt sich daraus ein jährliches Plus von knapp 3,9 Millionen Euro“, so der Großenbroder Abgeordnete.
Auch Ostholstein habe bei der vorangegangenen Finanzreform der letzten Wahlperiode zu den Verlierern gehört. Dagegen hatten die damaligen Oppositionsfraktionen von CDU, FDP und Piraten vor dem Landesverfassungsgericht geklagt und im Grundsatz Recht bekommen. Die vom Verfassungsgericht angeordnete Neuregelung des Kommunalen Finanzausgleichs werde mit dem jetzt vorliegenden Gesetzentwurf bis Ende 2020 umgesetzt und trete mit Wirkung zum 01. Januar 2021 in Kraft.
„Die Umverteilungsaktion der Vorgängerregierung von den Kreisen zu den kreisfreien Städten wie Lübeck und Kiel hat nicht berücksichtigt, dass selbst die Kommunen im wirtschaftlichen starken Kreis Ostholstein unterfinanziert sind. Die Erhöhung der kommunalen Finanzmittel ist deshalb die logische Schlussfolgerung aufgrund des gutachterlich festgestellten Bedarfs“, argumentiert Peer Knöfler.
Mit Inkrafttreten des neuen Finanzausgleichsgesetzes zum Jahreswechsel würden die Ostholsteiner Kommunen bereits im nächsten Jahr mit über 3,3 Millionen Euro profitieren. Der Betrag steige bis zum Jahr 2024 durch eine schrittweise Aufstockung des Landeszuschusses auf rund 3,9 Millionen Euro jährlich an.
„Vom neuen kommunalen Finanzausgleich werden alle Städte und Gemeinden in Ostholstein Nord profitieren. Durch die Erhöhung des Landeszuschusses stehen landesweit jetzt über 60 Millionen Euro jährlich für Infrastruktur-Investitionen auf kommunaler Ebene bereit. Außerdem wird der Zuschuss für alle Kommunen mit kommunalen Schwimmbädern erhöht“, erläutert Knöfler.
„Vor dem Gesetzesbeschluss im Herbst dieses Jahres stehen jetzt noch das Anhörungsverfahren der Landesregierung sowie die parlamentarischen Beratungen aus. Dabei mögen sich noch Änderungen an Gesetzesdetails ergeben. Die entscheidende Botschaft lautet aber schon jetzt, dass die Kommunen im Norden Ostholsteins zukünftig mehr Geld in ihren Kassen haben werden“, so Peer Knöfler abschließend.